Kindkrankschein #
Kindkrankschein bei Quarantäne oder asymptomatischem Verdachtsfall #
Bei behördlich angeordneter Quarantäne, Betretungsverboten in Kindergärten bzw. Schulen oder einem positiven Schnelltest bei asymptomatischen Patienten können wir keinen Kindkrankschein ausstellen. Nutzen Sie hierfür einfach das entsprechende Formular Ihrer Krankenkasse. Eine Übersicht über die verbreitesten Krankenkassen unserer Patienten haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
IKK classic
https://www.ikk-classic.de/assets/7335_ikkc_web_pdf.pdf
Kindkrankschein bei symptomatischer Infektion #
Im Fall einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion, die mit Symptomen einhergeht, erhalten Sie für die Dauer der notwendigen Absonderung einen Kindkrankschein durch uns. Teilen Sie uns daher bitte unbedingt mit, wann die positive Testung erfolgt ist und bis wann die angeordnete Quarantäne voraussichtlich andauern wird.