Maskenatteste

Maskenatteste #

So genannte “Maskenatteste” werden durch unsere Praxis grundsätzlich nicht ausgestellt (Ausnahme: schwerste geistige oder körperliche Behinderungen, die ein Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes tatsächlich unmöglich machen, eine durch einen Facharzt für Psychiatrie diagnostizierte Panikstörung oder Opfer von Gewalttaten wie z.B. Waterboarding).

Befreiung vom Präsenzunterricht
Im Rahmen der Eigenverantwortung besteht eventuell die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Bitte wenden Sie sich dahingehend an das zuständige Schulamt oder das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Extender oder Modellwechsel
Sollte das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Ihr Kind problematisch sein, empfehlen wir auch, andere Maskenmodelle oder das Tragen eines “Extenders” hinter dem Kopf statt den Ohren zu versuchen.