Positiver Antigen-Schnelltest

Positiver Antigen-Schnelltest #

Meldepflicht #

Patienten mit einem positiven Antigen-Schnelltest sind verpflichtet:

  1. die erkennbaren SARS-CoV-2-Symptome dem Gesundheitsamt unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und
  2. sich bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes nicht außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft aufzuhalten und Kontakte zu anderen Personen zu meiden (Absonderung) und
  3. sich einer molekularbiologischen PCR-Testung beim behandelnden Arzt oder beim Gesundheitsamt zu unterziehen

Sollten Sie Ihr Kind positiv testen, nutzen Sie bitte umgehend das Formular des zuständigen Gesundheitsamts. Gleiches gilt natürlich auch für Sie als Erwachsene im Fall eines positiven Schnelltests.

Ilm-Kreis
https://www.ilm-kreis.de/Corona/Formulare-Covid-19/

Gotha
gesundheit@kreis-gth.de oder 03621 214-634

Erfurt
coronaschnelltest@erfurt.de oder 0361 655-4220

Bestätigungs-PCR nach TestV #

Insbesondere um das Gesundheitsamt zu entlasten, ist eine Bestätigungs-PCR auch in unserer Praxis für Kinder und Jugendliche unter 18 möglich. Erwachsene mit Symptomen wenden sich bitte an ihren Hausarzt oder warten die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt ab.

Bitte vereinbaren Sie online einen Termin zur PCR-Testung per E-Mail unter kontakt@familienpraxis-baldauf.de unter Angabe Ihrer Daten, dem Zeitpunkt des positiven Schnelltests, die Art bzw. Hersteller des Schnelltests und teilen Sie uns mit, ob und welche Symptome bei Ihrem Kind vorliegen. Je nach verfügbarer Kapazität werden wir Ihnen eine zeitnahe PCR-Testung in unserer Praxis oder an einem Abstrichstützpunkt zu einer festen Uhrzeit ermöglichen. In unserer Praxis werden wir Sie selbstverständlich umgehend separat unterbringen.

Sollten Sie bereits einen Termin zur PCR-Testung bei uns haben, teilen Sie dies bitte dem Gesundheitsamt mit (z.B. im Meldeformular unter “Bemerkungen”).